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Tour Enduro Isola d'Elba

Verordnung

Nachfolgend finden Sie unsere Regelung für die Anmietung unserer E-Bikes

Verordnung

Allgemeine Mietbedingungen:

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Die Vermietung von Fahrrädern und Zubehör bei der COUNTRY E-BIKE MUSTANG Rent & Delivery Company von Rosario Greco (im Folgenden „Mieter“) unterliegt diesen Allgemeinen Mietbedingungen, dem auf der Fahrrad- / Scootermiete festgelegten Vertrag und der offiziellen Preisliste .


1. Wer kann den Dienst nutzen:

 

1.1Um die Ausleihe eines Fahrrades mit entsprechendem Zubehör zu erhalten, muss der „Kunde“ (Mieter oder Nutzer) einen gültigen Ausweis vorlegen. Der Kunde, der als berechtigter Fahrer das Mietfahrzeug führen wird, muss die vom Vermieter geforderten Ausweis- und Qualifikationsformalitäten erfüllen. Der Nutzer als Fahrzeugführer verpflichtet sich, keine falschen Angaben zu seinen Personalien, seinem Alter, seiner Anschrift zu machen.

1.2.Die Nutzung von Fahrrädern ist Erwachsenen vorbehalten, es sei denn, der Minderjährige wird von einem Erwachsenen begleitet oder autorisiert, der die volle Verantwortung für alle Schäden übernimmt, die der Minderjährige an Dritten und / oder Eigentum verursacht oder die der Minderjährige selbst erlitten hat.

1.3Der Mieter kann die Vermietung des Fahrrads oder Rollers an eine Person verweigern, die gemäß dem Straßenverkehrssicherheitsgesetz oder aus einem anderen berechtigten Grund als nicht fahrfähig angesehen wird.


2. So fordern Sie den Service an:

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2.1Der Mieter muss während der Öffnungszeiten im Büro erscheinen, einen gültigen Ausweis vorlegen, alle Mietbedingungen mit dem Vertreter des Mieters vereinbaren, den Fahrradmietvertrag abschließen. Im Falle einer Anfrage von mehr als einer Person kann das Formular vom Mieter ausgefüllt werden, der dem Mieter jedoch alle Identifikationsdaten aller Mieter mitteilen muss.

2.2.Der Mieter und der bei Übergabe des Fahrrads für den Service zuständige Rent & Delivery Manager von COUNTRY E-BIKE MUSTANG prüfen den Funktionszustand des Fahrrads und des Zubehörs. Mit der Übernahme des Fahrzeugs oder des Zubehörs erkennt der Benutzer dieses als mechanisch funktionsfähig an oder wird auf jeden zulässigen und geringfügigen Mangel hingewiesen, falls dieser auf die normale Abnutzung des Fahrrads (Zubehör) zurückzuführen ist und keine Gefahr darstellt. zur Führung derselben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Mieter einen etwaigen Ausfall des Fahrrades und des Zubehörs anzuzeigen, wenn er diesen sofort nach der Übernahme, jedoch vor dem Verlassen des Vermieterbüros bemerkt.

2.3Der Benutzer, der das Fahrrad und das Zubehör in gutem und mechanisch funktionsfähigem Zustand ausgeliehen hat, verpflichtet sich, es in demselben Zustand zurückzugeben (unter Berücksichtigung der zulässigen Abnutzung, wie z. B. am Fahrrad vorhandener Schlamm oder der Mindestabnutzung der Bremsen und Reifen). für den normalen Gebrauch derselben). Der Benutzer (Vermieter) kann das Fahrrad nach Vereinbarung mit dem Verleiher gegen eine Gebühr, die sich nach der Entfernung zum Veranstaltungsort richtet, an einem anderen Ort abliefern.

2.4Der Benutzer verpflichtet sich, das Fahrrad und das Zubehör innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Fristen zurückzugeben, andernfalls wird ein Zuschlag gemäß Punkt 3.6 erhoben.

2.5Der Benutzer mit einem nicht funktionsfähigen Fahrrad oder einem, der während der Fahrt einen Schaden erlitten hat, kann sein Fahrzeug gegen ein funktionsfähiges austauschen, indem er sich unverzüglich an die Einrichtung wendet, in der er den Service in Anspruch genommen hat. Diesbezüglich muss er den Mieter unverzüglich über die Gründe informieren, die den Schaden am Fahrrad verursacht haben. Der Mietvertrag sieht den möglichen Ersatz des Fahrrads oder des Zubehörs vor, je nach Verfügbarkeit, mit einem der zum Zeitpunkt des Mieters verfügbaren Mittel, auch wenn diese sich in den technischen Eigenschaften unterscheiden. Für den Fall, dass der Mieter kein Ersatzfahrrad (Zubehör) hat, ist er nicht verpflichtet, dem Benutzer (dem Mieter) eine Rückerstattung zu leisten, wenn weniger als 2 Stunden bis zum Ablauf der Miete verbleiben. Der Mieter berücksichtigt die in diesem Punkt angegebenen Regeln für den Fall, dass das zurückgegebene Fahrrad oder das Zubehör nicht durch fahrlässiges Verhalten des Benutzers (Mieters) beschädigt wurden.

2.6Bei Rückgabe des Fahrrads oder Zubehörs stellen der Mieter und der Mieter etwaige Schäden an den ausgeliehenen und zurückgegebenen Gegenständen fest. Wenn der Benutzer (der Mieter) mit den Feststellungen des Mieters nicht einverstanden ist, hat dieser das Recht, gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen zu handeln, insbesondere hinsichtlich der Zahlung von Schadensersatz und der Kaution.

2.7Bei Abholung des Mietrades muss der Kunde zwingend eine internationale Kreditkarte, nicht Prepaid und auf eigenen Namen als Kaution vorlegen. Es wird kein Betrag abgebucht und bis zur Rückgabe des Fahrrads vor Ort einbehalten oder es kann ein Barpfand in Höhe von 250 Euro pro Fahrrad hinterlegt werden. Wenn der Kunde das Fahrrad unbeschädigt zurückgibt, wird die Kaution zurückerstattet. Ohne eine auf den Namen des Mieters lautende Kreditkarte kann der Mieter die Auslieferung des Fahrrads verweigern.


3. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

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3.1Die Miete des Fahrrads und des Zubehörs ist in der an der Mietstelle ausgehängten Preisliste und auf der Website www.countryebikerent.com auf der Mietseite angegeben.

3.2 Das Fahrrad ist ausschließlich unter Verantwortung des Kunden, ausschließlich als Transportmittel und in der vorgeschriebenen Weise für Freizeit- und Sportaktivitäten zu verwenden. Das Fahrrad und das Zubehör werden gemietet und müssen mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Sorgfalt verwendet und behandelt werden.

3.3Es ist verboten, das Fahrrad bei Sportveranstaltungen oder gewerblichen Aktivitäten zu verwenden, es ist möglich, es anderen Subjekten zur Verwendung zu überlassen. Es ist verboten, das Fahrrad für den Transport von gefährlichen Substanzen, illegalen Gütern, Personen oder Gütern gegen Entgelt zu verwenden, es darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln oder anderen Substanzen gefahren werden, die die Fahrfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen können, noch unter irgendwelchen anderer solcher Missbrauch.

3.4Der Mieter hat die Gebrauchsanweisung und die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Mieter, der die Struktur ist, in der der Fahrrad- und Zubehörverleih in Anspruch genommen wurde, lehnt jede Verantwortung (z. B. Schäden oder Bußgelder) im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs und der Nichteinhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung durch den Benutzer (den Mieter) ab. .

3.5Die Benutzung des Fahrrads setzt die körperliche Fitness derjenigen voraus, die damit fahren wollen. Daher übernimmt der Benutzer durch die Festlegung des Mietvertrags und anderer Dokumente die gesamte Verantwortung, indem er erklärt, dass er mit angemessener körperlicher und geistiger Fähigkeit ausgestattet ist, um das Fahrrad zu fahren und zu handhaben, und daher die gesamte Verantwortung für Schäden übernimmt, die durch seine unzureichende Kapazität verursacht werden.

3.6Bei verspäteter Rückgabe des ausgeliehenen Fahrrades oder Zubehörs wird eine Vertragsstrafe für jede Stunde Verspätung auf der Grundlage des Preises gemäß der aktuellen Preisliste, erhöht um 15 %, berechnet.

3.7Der Mieter darf das Fahrrad nicht unverschlossen oder unbeaufsichtigt lassen, bis es an den Mieter zurückgegeben wurde.

3.8Um die Reservierung zu bestätigen, ist eine Zahlung von 100 % des Betrags erforderlich.

3.9Stornierungen. Im Falle einer Stornierung von Buchungen, die innerhalb des 8. Tages vor Mietbeginn getätigt wurden, wird die geleistete Vorauszahlung abzüglich einer Überweisungsgebühr (5 % des Gesamtbetrags) vollständig zurückerstattet; Bei Stornierungen in den letzten 7 Tagen wird stattdessen der volle Betrag einbehalten.

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4. Haftung des Mieters für Schäden:

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4.1Während der Anmietung ist der Benutzer für alle Ereignisse oder Schäden verantwortlich, die ihm, Dritten oder Eigentum während der Nutzung des Fahrzeugs oder Zubehörs des Mieters zugefügt werden.

4.2Im Falle von Schäden und / oder Brüchen am gemieteten Fahrzeug oder Zubehör, die nicht auf den normalen Gebrauch desselben zurückzuführen sind, muss der Benutzer den verursachten Schaden unverzüglich an die Vermietungseinrichtung zahlen, der vom Personal der Einrichtung, in der er sich befindet, beziffert wird ist das Fahrrad selbst bei Rückgabe des Fahrzeugs vermietet. Der Benutzer haftet daher für alle Schäden, die während der Nutzung des Fahrzeugs an ihm selbst, an Dritten, an Sachen sowie am Fahrrad und Zubehör entstehen. Vom Vermieter kann keine Entschädigung verlangt werden. Die Reparaturkosten sind der Mietvertragspreisliste zu entnehmen.

4.3Bei Diebstahl des Fahrrads, Nichtrückgabe oder irreparabler Beschädigung des Fahrrads muss der Benutzer den Schaden mit der Summe ersetzen, die der aktuellen Preisliste des Fahrrads oder der Komponenten (gemäß der ausgehängten Preisliste) entspricht. Der Diebstahl des Fahrrads muss vom Benutzer unverzüglich dem Vermieter oder / und der Polizei gemeldet werden.

4.4Wird das Fahrrad (oder Zubehör) nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Rückgabezeit zurückgegeben, gilt dies als Diebstahl. Der Mieter hat das Recht, die Polizei und andere zuständige Stellen zu informieren.

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4.5Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder des Zubehörs oder beidem oder im Falle einer Beschädigung des Fahrrads und des Zubehörs bei einem von der Polizei gemeldeten Verkehrsunfall muss der Benutzer eine Kopie der Diebstahlsanzeige bei den zuständigen Justizbehörden vorlegen und innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum des Diebstahls eine Sicherheitsleistung in Höhe des Listenpreises des Fahrrads und der anderen Gegenstände, die Gegenstand des Diebstahls sind, unter Berücksichtigung der Abnutzung des Fahrrads und des Zubehörs bis zur Übergabe des letzteren zu zahlen des Mieters, die nur im Falle einer Bergung / Bergung des Fahrzeugs zurückgegeben werden. Andernfalls wird der Betrag als Ersatz des Schadens einbehalten.

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4.6Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung im Falle von körperlichen Beschwerden und befreit das Unternehmen Country E-Bike Mustang Rent & Delivery von jeglicher Haftung

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5. Kündigungsklausel:

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5.1Der Verstoß des Mieters auch nur gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen, des Vertrages über die Anmietung des Fahrrades, des Mietvertrages oder des Übernahmeprotokolls berechtigt den Mieter, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und bei Abholung des dem Mieter ausgeliehenen Fahrrades oder Zubehörs. Durch den Abschluss des Mietvertrags erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass keine Berufung gegen die im vorstehenden Absatz genannte Entscheidung des Mieters eingelegt werden kann. Der Leasingnehmer kann die für ihn relevanten Rechte ausüben.

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5.2Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten und das Fahrrad (Zubehör) an den Mieter zurückgeben und wenn das Fahrrad oder Zubehör einen Materialfehler aufweist, der eine sichere und ungestörte Nutzung nicht zulässt, und der Mieter kein Fahrrad oder Ersatzzubehör hat . In diesem Fall erstattet der Mieter den für die Miete gezahlten Betrag und alle anderen Zuschläge in Bezug auf den Zeitraum, in dem der Benutzer das Fahrrad nicht nutzen konnte (Zubehör).

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6. Gerichtsstand:

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Für Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Mietbedingungen, dem Vertrag über die Fahrradmiete und der Preisliste ergeben, gilt italienisches Recht.

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